202304.02
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Arbeitsvertrag: Fragen & Antworten

Auf die wichtigsten Fragen rund um den Arbeitsvertrag geben wir Ihnen durch die Rechtsprechung untermauerte Antworten, wobei wir Ihnen natürlich in diesem Beitrag nur einen kleinen Ausschnitt arbeitsrechtlicher Probleme darstellen können.

Sollten Sie spezielle Fragen haben, dann wenden Sie sich bitte telefonisch an uns oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Mein Urlaub wurde vor Antritt widerrufen: Wer zahlt die Stornokosten… ?

In unserem Unternehmen ist viel zu tun. Drei Tage vor Abreise wurde mein Urlaub widerrufen, wodurch Stornokosten entstanden sind. Bleibe ich auf diesen sitzen?

Ist der Urlaub erst einmal genehmigt worden (am besten schriftlich bestätigen lassen), muss Ihr Arbeitgeber bei Widerruf alle Kosten übernehmen (Landesarbeitsgericht Hessen, 11 Sa 966/95).

Meine Firma will mich aus dem Urlaub zurückrufen: Geht das … ?

In unserer Firma ist während meiner Urlaubsabwesenheit ein betrieblicher Notfall eingetreten. Mein Chef ruft mich im Urlaub an und verlangt von mir, sofort den Urlaub abzubrechen und zur Arbeit zu erscheinen. Im Weigerungsfalle droht er mit fristloser Kündigung und beruft sich auf den geschlossenen Arbeitsvertrag.

Selbst betriebliche Notfälle berechtigen den Arbeitgeber nicht dazu, einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückzurufen. Schließlich muss der Arbeitgeber bei Vorlage des Urlaubsantrages und vor Urlaubsantritt prüfen, ob er diesen genehmigen will oder nicht.

Ein Recht, den Arbeitnehmer aus dem bereits angetretenen Urlaub zurückzurufen, kann auch nicht im Arbeitsvertrag wirksam vereinbart werden! Die Androhung bzw. der Vollzug einer fristlosen Kündigung ist daher rechtswidrig (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 404/99 und 9 AZR 405/99).

Wie oft muss ich einen befristeten Arbeitsvertrag akzeptieren … ?

In unserer Firma soll ich nunmehr zum vierten Mal in Folge einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Muss ich dies widerspruchslos hinnehmen?

Nein! Arbeitsverträge dürfen nur dreimal bis zur Dauer von insgesamt zwei Jahren befristet werden. Dies ergibt sich bereits aus § 1 Abs. 1 Beschäftigungsförderungsgesetz!

Wie lange im voraus müssen Überstunden angekündigt werden … ?

Unser Chef kündigt Überstunden erst am selben Tag an, so dass sämtliche privaten Planungen nach Feierabend regelmäßig über den Haufen geworfen werden. Ist das statthaft?

Nein! Überstunden müssen in der Regel vier Tage vorher vom Arbeitgeber angekündigt werden (Arbeitsgericht Frankfurt, 2 Ca 4267/98). Nur bei Notfällen, z.B. Computerabsturz oder plötzlicher Erkrankung eines anderen Mitarbeiters, kann hiervon abgewichen werden.

Ich kommt oft verspätet ins Büro: Ist dies ein Grund zur Kündigung… ?

Seitdem ich mein Kind zur Schule bringen muss, komme ich wegen des Verkehrs oft zu spät zur Arbeit. Drohen mir deshalb arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Wurden Sie von Ihrem Arbeitgeber deswegen schon einmal förmlich abgemahnt, ist im Wiederholungsfalle eine fristgerechte Kündigung durchaus berechtigt (Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 302/96).

Sollten Sie trotz mehrerer Abmahnungen immer noch zu spät kommen, kann dies auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen!

In meinem Zeugnis fehlt die übliche Schlussformel … ?

Der Arbeitgeber hat in mein Zeugnis keinen Schlussatz aufgenommen, in dem er mein Ausscheiden bedauert und mir für die Zukunft alles Gute wünscht. Habe ich hierauf einen Anspruch?

Nein! Gute Wünsche und aufrichtiges Bedauern im Zeugnis sind nicht einklagbar! (Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 44/00

Bitte beachten Sie, dass das Arbeitsrecht zu den Tätigkeitsgebieten und Interessenschwerpunkten unserer Kanzlei gehört.

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