Jeder von uns kommt in seinem Leben an einem Punkt, an dem man eine Entscheidung trifft, die man später vielleicht bitter bereut. Manchmal ist es aber auch bloße Sorglosig- oder Unachtsamkeit oder das blinde Vertrauen in den Steuerberater, die einem zum Verhängnis wird. Das böse Erwachen kommt, wenn die Steuerfahndung oder der Staatsanwalt an die Wohnungstür klopfen.

Was auch immer der Beweggrund für Ihr Handeln ist oder war, wir vertreten Sie bei Straftaten und Steuervergehen ohne nach dem Wie und Warum zu fragen. Hierbei konzentrieren wir uns vor allem auf die Vermögenstraftaten, wie etwa Betrug, Untreue, Unterschlagung, Bilanz- und Urkundenfälschung.

Im Steuerstrafrecht ist bei Steuerfahndung und Finanzamt besonderes „Fingerspitzengefühl“ und Verhandlungsgeschick gefragt. Oft ist aber auch „Reden Silber und Schweigen Gold“!

Da gerade das Straf- und Steuerstrafrecht für den Betroffenen ein sehr persönliches und bestimmt heikles juristisches Gebiet ist, bitten wir Sie, sich mit uns zwecks eines Vorgespräches telefonisch in Verbindung zu setzen.

Bitte beachten Sie auch unsere weiterführenden Beiträge im AnwaltsBlog:

Wir helfen & beraten:

Strafverfahren
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Datum:12. Februar 2023