Unsere Gesellschaft lebt von der Mobilität und somit auch vom Automobil. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist jedoch für jeden von uns mit Risiken behaftet, ganz egal wie man am Straßenverkehr teilnimmt.

Ist es erst zu einem Verkehrsunfall gekommen, ist man als Geschädigter schnell mit der Regulierung überfordert. Wer reguliert meinen Schaden und wie schnell? Soll man einen Unfallgutachter einschalten? Kann ich mir einen Mietwagen nehmen und wenn ja, welchen? Wird eine Wertminderung geleistet. Erhalte ich Nutzungsausfall und wenn ja, wie lange? Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und wie sehen dann meine Schadensersatzansprüche aus? Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, wie soll der Schriftverkehr abgewickelt werden und wen muss ich informieren?

Aber nicht nur Verkehrsunfälle werden von uns reguliert! Sollten Sie bei Glatteis ausrutschen und sich ein Bein brechen, dann regulieren wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Eigentümer. Sollte sich Ihr Kind im Kindergarten durch die Unachtsamkeit einer Betreuerin verletzen, können wir für Sie tätig werden. Gerade beim Schmerzensgeld müssen Sie sich auf nervenzehrende Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung einstellen.

In all diesen Fragen übernehmen wir die vollständige Abwicklung des Schadensfalles und sagen Ihnen darüber hinaus, wie Sie schnell und umfänglich zu Ihrem Recht kommen ohne einen Euro zu verschenken. Durch unsere Beauftragung verlieren Sie keine Zeit oder bekommen weniger Geld von der gegnerischen Versicherung, genau das Gegenteil ist der Fall!

In den letzten Jahren ist zu beobachten, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherungen versuchen, Sie als Geschädigten mit ihrem „umfassenden Schadenservice“ regelrecht um den Finger zu wickeln, wobei die Reparaturwerkstätten mit den Versicherungen an einem Strang ziehen. Machen Sie sich nichts vor, dieser „Service“ ist nicht für umsonst, schon gar nicht für den Geschädigten. Man versucht Sie damit nur zu billigeren Werkstätten zu lotsen, präsentiert Ihnen bei wirtschaftlichen Totalschäden gerne zu hohe Restwertpreise, verweigert Ihnen einen unabhängigen Sachverständigen, „vergisst“ auch gerne mal den Anspruch auf Wertminderung und einen eventuellen Anspruch auf pauschalen 14-tägigen Nutzungsausfall bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Bitte beachten Sie auch unsere weiterführenden Beiträge im AnwaltsBlog:

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Datum:12. Februar 2023