Die Formulierung „Erbschaft gemäß Berliner Testament“ ist keine hinreichende Erbeinsetzung!
202208.01
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Die Formulierung „Erbschaft gemäß Berliner Testament“ ist keine hinreichende Erbeinsetzung!

Eine einzel­testamentarische Bestimmung des Erblassers, nach der eine „Erbschaft gemäß Berliner Testament…“ für den überlebenden Ehegatten erfolgen soll, ist unwirksam, wenn nicht festgestellt werden kann, welche konkreten inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit dem sog. „Berliner Testament“ verbinden wollte. Aussage „Berliner Testament“ in letztwilliger Verfügung unklar 2012 verfasste der in zweiter Ehe verheiratete Erblasser ein handschriftlich geschriebenes…