Rechtsanwaltskanzlei Näbig

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Willkommen auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Näbig! Drucken E-Mail

ParagraphenzeichenWir freuen uns, Sie auf unserer Website begrüßen zu dürfen. Wir möchten Ihnen nicht einfach nur eine virtuelle Visitenkarte präsentieren, sondern vielmehr einen Einblick in die Arbeit einer Rechtsanwaltskanzlei geben, die sich in Berlin und Brandenburg schwerpunktmäßig mit den Bereichen Arbeitsrecht, Erb- und Familienrecht, Verkehrsrecht (Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, Unfallregulierung), Mietrecht und Wohnungseigentumsgesetz sowie Vertragsrecht nebst Forderungseinzug beschäftigt.
Darüber hinaus können Sie sich über einzelne Themen gezielt informieren, bei Bedarf auch weitere Rechtsauskünfte aus unserem Service-Bereich abrufen oder von uns per Mitteilung anfordern.
Bitte beachten Sie auch unsere aktuellen Seminarangebote und den neuen AnwaltsBlog.

Aktualisiert ( Samstag, 24. Juli 2010 um 19:54 Uhr )
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Kündigung: Die Tricks der Chefs Drucken E-Mail

In der aktuellen Wirtschaftskrise steigt für jeden (leitenden) Arbeitnehmer die Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Kommt es zum gefürchteten Personalabbau, dann sind die Verantwortlichen immer wieder mit dem gleichen Problem konfrontiert: Die Trennung soll möglichst nichts kosten und die Leistungsstarken dürfen nicht der notwendigen Sozialauswahl zum Opfer fallen. Beides zu erreichen, ist aber nach deutschem Arbeitsrecht schier unmöglich!

Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 11:50 Uhr )
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Kein Raucherzimmer für Lehrer (VerwR) Drucken E-Mail

VerwG Berlin, VG 26 A 205/08

 

 

Wenn ein Lehrer im Dienst rauchen will, muss er dafür das Schulgelände verlassen. Mit dieser Begründung wurde die Klage eines Lehrers abgewiesen, der sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung in Berlin für ein Raucherzimmer im Schulgebäude ausgesprochen hatte.


Aktualisiert ( Freitag, 23. Juli 2010 um 18:44 Uhr )
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Urteil des Monats: Samstag kein „Werktag“ bei Mietzahlung (ZivR) Drucken E-Mail

BGH, VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09

 

 

Am 13.7.2010 beschloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass der Sonnabend bei der Frist für Mietzahlungen nicht mehr als Werktag zählt. Die Schonfrist des Mieters würde sich ansonsten um einen Tag verkürzen, da Banken die Überweisungen nur von Montag bis Freitag aufnehmen und bearbeiten, trotzdem zählte man (bisher) den Sonnabend als Werktag und so auch als einer der drei Zahltage mit.

 

Aktualisiert ( Samstag, 24. Juli 2010 um 19:55 Uhr )
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Wann und wie Vermieter richtig kündigen Drucken E-Mail

Meistens läuft alles glatt: Jeden Monat zahlen Millionen von Menschen pünktlich ihre Miete an Ihren Vermieter, so wie es der Mietvertrag vorgibt. Immer häufiger jedoch müssen die Vermieter ihrem Geld hinterherlaufen. Zu Kündigungen und Gerichtsverfahren kommt es allerdings nur im schlimmsten Fall.


Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 20:08 Uhr )
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