Formular ausfüllen, absenden, fertig! Kein Besuch beim Anwalt erforderlich!

Bitte füllen Sie das unten stehende Formular aus. Rote Sterne bedeuten, dass hier eine Eingabe zwingend erforderlich ist. Alle Ihre Angaben und Informationen werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben! Nachdem Sie Ihre Angaben zum Strafbefehl übersandt haben, bekommen Sie eine Email von uns, in der wir Ihnen kostenlos die weitere Vorgehensweise erklären, Ihnen die Kosten erläutern und eine gesonderte Vollmacht zum Unterschreiben übersenden. Erst nach Übermittlung der von Ihnen unterschriebenen Vollmacht an uns ist ein Mandatsverhältnis entstanden und nur dann reichen wir auch den Einspruch gegen den Strafbefehl bei Gericht ein. Sollten Sie Fragen haben, dann rufen Sie uns zu den normalen Bürozeiten unter 030 / 80 40 25 14 an oder senden Sie uns eine Email unter: roger.naebig@naebig.de

Hinweise zum Strafbefehl:

  1. Bitte machen Sie ab sofort keine weiteren Angaben mehr gegenüber Polizei und Bußgeldbehörde.
  2. Ab Mandatserteilung sollten Sie uns, auch ohne dass wir ausdrücklich nachfragen, vollständige und umfassende Auskünfte über den Fortgang der Angelegenheit geben, vor allem, wenn Sie amtliche Schriftstücke, gerichtliche Ladungen o.ä. erhalten. Alle von uns bei Ihnen angeforderten Unterlagen und eventuelle Beweismittel sind uns alsbald zur Verfügung zu stellen, damit wir eine sinnvolle Verteidigung für Sie aufbauen können.
  3. Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass für den Fall einer Zahlungsweigerung Ihrer Rechtsschutzversicherung, aus welchem Grund auch immer, Sie als unser(e) Mandant(in) weiterhin Kostenschuldner sind.
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