Unsere Gesellschaft lebt von der Mobilität und somit auch vom Automobil. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist jedoch für alle Teilnehmer auch mit straf- und bußgeldrechtlichen Risiken behaftet.

Wie schnell kann sich bei einem sogenannten Momentversagen oder einer Unachtsamkeit ein schwerer Unfall ereignen? Werden dabei Menschen verletzt oder gar getötet, dann stehen Vorwürfe der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung im Raum. Bei Trunkenheitsfahrten ahnden die Strafverfolgungsbehörden unnachgiebig jeden Fehltritt, der mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot, aber auch oft mit einem Verlust der Fahrerlaubnis einhergeht. Ist dann noch der Arbeitsplatz vom Besitz des Führerscheins abhängig, kann ein solches Fehlverhalten in die persönliche Katastrophe führen.

Hat man zum Unfallort die Polizei gerufen, kann es einem passieren, dass ein Bußgeld, wenn auch zu Unrecht, verhängt wird. Auch Rotlichtverstöße führen zu erheblichen Geldbußen und Fahrverboten, nicht zu vergessen die drastischen Verschärfungen der einschlägigen Bestimmungen bei Geschwindigkeitsübertretungen durch die Novellierung des Bußgeldkataloges.

Wir helfen Ihnen in solchen Fällen durch eine intensive Prüfung der Vorwürfe und entsprechende Stellungnahmen gegenüber der Polizei sowie durch die gegebenenfalls notwendige Vertretung vor dem Verkehrsgericht. Wir beraten Sie in jeder Phase eines Verkehrsstrafverfahrens mit der nötigen Umsicht, um eine eventuelle vom Gericht zu verhängende Strafe auf ein erträgliches Maß zu reduzieren oder bei Ihrer Unschuld einen Freispruch zu erwirken.

Bitte beachten Sie auch unsere weiterführenden Beiträge im AnwaltsBlog:

Wir helfen & beraten:

Trunkenheitsfahrt
Rotlichtverstoß
Unfallflucht
Geschwindigkeitsverstoß
Fahrverbot
Führerscheinentzug
fahrlässige Körperverletzung
fahrlässige Tötung
gefährlicher Eingriff i.d. Verkehr
Nötigung / Sachbeschädigung

Wir vertreten Sie:

OWi-Verfahren
Einspruch Bußgeldbescheid
Ermittlungsverfahren
Einspruch Strafbefehl
Strafverfahren
Beschlagnahme Führerschein

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Datum:13. Februar 2023