202311.04
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Verkehrsunfall: wie verhalte ich mich richtig?

Wir werden von unserer Mandantschaft immer wieder gefragt, wie man sich verhalten soll, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird? Gerade am Unfallort können wesentliche Fehler begangen werden, die später kaum noch vom Anwalt zu berichtigen sind.

Das Verhalten am Unfallort ist daher der erste und wichtigste Baustein für eine erfolgreiche Regulierung des Verkehrsunfalles und zur Abwehr eines Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenterfahrens!

Wir müssen grundsätzlich zwei Konstellationen unterscheiden:

  1. Was tue ich, damit ich möglichst nichts zahlen muss und meine Schadensersatzansprüche vom Gegner voll ersetzt bekomme?
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  2. Wie verhalte ich mich gegenüber der Polizei, damit ich weder bestraft werde noch meinen Führerschein verliere?

Verhalten beim Verkehrsunfall gegenüber dem Gegner

Sie müssen sich unbedingt zumindestens das Kennzeichen des gegnerischen Wagens merken. Das ist besonders wichtig bei einer Unfallflucht des Gegners.

Sie dürfen auf keinen Fall zugeben, dass Sie den Verkehrsunfall verschuldet haben. Lassen Sie sich von niemanden erklären, dass man an der Unfallstelle durchaus irgendetwas sagen kann, was später rechtlich keine Gültigkeit hat.

Wer anerkennt, dass er schuld am Unfall ist, der muss später beweisen, dass er eben doch nicht schuld ist. Ein solcher Beweis ist äußerst schwierig und gelingt fast nie.

Deswegen ist es sinnvoll, wenn Sie sich vom Unfallgegner erklären lassen, dass er am Unfall schuld ist. Am besten ist es, wenn er schriftlich erklärt, dass er schuld ist, weil er die Vorfahrt missachtet hat, das Rotlicht der Ampel nicht sah o.ä.

Auch ein mündliches Schuldanerkenntnis genügt, Sie sollten allerdings einen Zeugen hinzuziehen und sich dessen Namen und Anschrift notieren.

Wenn Sie einen Photoapparat dabei haben, dann fotografieren Sie das Verkehrsunfallgeschehen von möglichst allen Seiten. Das erspart Ihnen später eine Menge Ärger bei der Erstellung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens.

Warten Sie, wenn möglich, das Eintreffen der Polizei ab. Dies gilt nicht, wenn der Gegner ein Schuldbekenntnis abgegeben hat. Ein Schuldbekenntnis nebst Autokennzeichen reicht in aller Regel aus, um dem Grunde nach Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Begehen Sie auf keinen Fall Unfallflucht! Auch wenn es lange dauert, wenn der Unfallgegner darauf besteht oder wenn er kein Schuldbekenntnis abgeben will: Warten Sie das Eintreffen der Polizei ab, auch wenn es listig und zeitraubend ist. Eine polizeiliche Zeichnung ist immer noch das beste Beweismittel nach der Photografie der Unfallsituation und nach dem Schuldbekenntnis des Gegners.

Bedenken Sie auch: Wenn Sie vor dem Eintreffen der Polizei wegfahren, obwohl der Unfallgegner darauf besteht, dass Sie das Eintreffen der Polizei abwarten, begehen Sie unter Umständen Unfallflucht. Dies gilt im Schadensrecht als Umkehr der Beweislast zur Ihren Ungunsten. Sie müssen also im Zweifel beweisen, dass der Gegner schuld am Verkehrsunfall ist, während der Gegner zunächst einmal nicht beweisen muss, wenn er seine Schadensersatzansprüche durchsetzen will.

Sollten irgendwelche Schaulustigen in der Umgebung sein, so notieren Sie sich deren Namen und deren Anschrift, damit Sie später Unfallzeugen zur Verfügung haben. Ein Insasse im eigenen Auto ist zwar ein tauglicher Zeuge wie jeder andere auch, aber im Schadensrecht weiß man, dass Insassen in einem Fahrzeug dazu neigen, sich mit ihrem Fahrer zu solidarisieren und das sie sich die Anschauung ihres Fahrers zu ihrer eigenen machen, weil sie den Unfall in etwa unter dem gleichen Blickwinkel erleben wie dieser.

Hinzu kommt noch die allgemeingültige Erfahrung, dass auch ein Insasse in einem Kraftfahrzeug in aller Regel auf den Verkehrsunfall erst aufmerksam wird, wenn er schon passiert ist. In solchen Fällen wird er versuchen, sich daran zu erinnern, wie es zu dem Zusammenstoß gekommen ist, d.h. er stellt sich eine Wirklichkeit vor, die er dann zu seiner eigenen Wirklichkeit macht. Man kann ihm möglicherweise gar nicht vorwerfen, dass er bewusst lüge, wenn er dann irgendeine Unfalldarstellung abgibt, die ganz unmöglich ist. Er hat sich eben diese so eingebildet, dass er davon ausgeht, dass sie sich auch so zugetragen hat.

Die Rechtsprechung bewertet daher die Aussagen von unfallunabhängigen, sogenannten neutralen Zeugen höher als die von Insassen, noch dazu von nahen Familienangehörigen oder Freunden im Fahrzeug des Unfallbeteiligten.

Lassen Sie sich von dem aufnehmenden Polizisten den Namen geben, möglichst auch die Telefonnummer seiner Dienststelle, damit Sie später schnell das Protokoll, das er erstellt hat, bekommen können. In Berlin wird Ihnen in aller Regel ein sogenannter Unfallschein mit dem Aktenzeichen und den wesentlichen Angaben des Unfallgegners vom aufnehmenden Polizeibeamten überreicht.

Der Rechtsanwalt, zu dem sie nach dem Verkehrsunfall gehen, wird Sie zuallererst danach fragen, ob die Polizei gerufen wurde und wenn ja, unter welchen Aktenzeichen der Unfall protokolliert worden ist. Unfallakten, mögen sie auch noch so mangelhaft sein, sind in aller Regel der beste Hinweis darauf, wie sich der Unfall zugetragen hat, insbesondere aber darauf, wer an dem Unfall in welcher Weise beteiligt war.

Wenn Sie nach dem Verkehrsunfall Schmerzen spüren, gehen Sie auf jeden Fall zum Arzt und sagen Sie sich nicht: „Das wird sich schon wieder geben.“

Lassen Sie sich vom Arzt ein kurzes Attest über Ihren Zustand nach dem Verkehrsunfall geben!

Verhalten beim Verkehrsunfall gegenüber der Polizei

Seien Sie zur Polizei höflich aber bestimmt. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wer am Unfall schuld ist, lassen Sie den Verkehrsunfall aufnehmen. Verzichten sollten Sie sowieso nur darauf, wenn vieles gegen Sie spricht (Vorfahrt missachtet, Rotlicht übersehen). Ansonsten müssen Sie mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen, dass in aller Regel mit einem kostenträchtigen Bußgeldbescheid endet.

Achten Sie darauf, wie Sie von den Polizeibeamten angesprochen werden. Werden Sie über Ihre Rechte belehrt, sind Sie Beschuldigter und sollten schweigen. Das ist Ihr Recht. Sie müssen nur Angaben zur Person machen!

Wenn der Polizist behauptet, Sie seien schuld, glauben Sie es nicht! Polizisten sind keine Richter. Die Entscheidung, wer an einem Unfall schuld ist, steht nicht der Polizei zu.

Werden Sie einer Verkehrsstraftat (Unfallflucht, Alkohol) oder einer Ordnungswidrigkeit (Rotlicht missachtet) bezichtigt, handeln Sie nach dem Motto, „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Lassen Sie sich vom Polizeibeamten nicht etwas anderes einreden. Er möchte sein Verfahren möglichst schnell beendet haben, Sie möchten nicht verurteilt werden – ein klarer Interessengegensatz. Erzählen Sie auch nichts in einem sogenannten „Informationsgespräch“.

Bitte beachten Sie, dass die Regulierung von Schadenersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehört!

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