| Erb- und Familienrecht |
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Darüber hinaus stehen unzählige Firmeninhaber vor der Aufgabe, eine Regelung über die Unternehmensnachfolge zu finden, soll nicht der in Jahrzehnten aufgebaute und eingeführte Betrieb im Todesfall Schaden nehmen oder gar in den Konkurs gehen. Was für die meisten Erblasser dann auf den ersten Blick wie eine einfach zu regelnde Erbangelegenheit aussieht, kann im Todesfall durch Unbedachtsamkeit zur Vernichtung eines Großteils des Erbes führen oder die wirtschaftliche Grundlage des Erben erschüttern, wenn nicht durch eine geschickte Testamentsgestaltung zu Lebzeiten Vorsorge getroffen wurde. Um die aufgezeigten Probleme und Gefahren rechtzeitig zu erkennen, beraten wir unsere Mandanten schon seit Jahren in allen Fragen des Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Wir sagen Ihnen konkret, wie Sie durch die Gestaltung Ihres letzten Willens die gewünschte Erbfolge herbeiführen können und gleichzeitig eine übermäßige Belastung durch Erbschaftssteuer vermeiden. Einhergehend damit sind wir natürlich auch im Familienrecht tätig und beraten unsere Mandanten beim Abschluss von Eheverträgen, Ehescheidungsfolgenvereinbarungen und zeigen auf, wie man den überlebenden Ehepartner durch geschickte familien- und erbrechtliche Regelungen in den hoffentlich steuerfreien Genuss seines Erbteils bringen kann, ohne dass die Kinder hierdurch zu sehr benachteiligt werden. Im Fall der Fälle begleiten wir den Mandanten auch durch die Ehescheidung und die damit verbundenen Folgesachen, wie etwa Zugewinn, Versorgungsausgleich, Sorgerecht und alle Unterhaltsfragen. |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 20:21 Uhr ) |


In der Bundesrepublik werden in den nächsten Jahren Milliardenbeträge von einer Generation auf die nächste vererbt werden. Um nicht den Fiskus mit hohen Erbschaftssteuerforderungen zu dotieren und eine geregelte Nachfolge zu gewährleisten, muss der Erblasser schon zu Lebzeiten mit Augenmaß eine vernünftige Erbregelung finden.