Rechtsanwaltskanzlei Näbig

Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht Drucken E-Mail

UnfallUnsere Gesellschaft lebt von der Mobilität und somit auch vom Automobil. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist jedoch für alle Teilnehmer mit großen persönlichen und wirtschaftlichen Risiken behaftet.

Ist es erst zu einem Unfall gekommen, ist man als Geschädigter schnell mit der Regulierung überfordert. Wer reguliert meinen Schaden? Soll man einen Unfallgutachter einschalten? Kann man einen Mietwagen nehmen und wenn ja, welchen? Wird eine Wertminderung geleistet. Erhalte ich Nutzungsausfall und wenn ja, wie lange? Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor und wie sehen dann meine Schadensersatzanspürche aus?

In all diesen Fragen übernehmen wir für Sie die Abwicklung des Schadensfalles und sagen Ihnen darüber hinaus, wie Sie schnell und umfänglich zu Ihrem Recht kommen und keinen Euro verschenken.

 

Hat man zum Unfallort die Polizei gerufen, kann es einem passieren, dass ein Bußgeld, wenn auch zu Unrecht, verhängt wird. Auch Rotlichtverstöße führen zu erheblichen Geldbußen und Fahrverboten, nicht zu vergessen die drastischen Verschärfungen der einschlägigen Bestimmungen bei Geschwindigkeitsübertretungen.

Wir helfen Ihnen in solchen Fällen durch Prüfung der Vorwürfe und entsprechende Stellungnahmen gegenüber der Polizei sowie durch die gegebenenfalls notwendige  Vertretung vor dem Verkehrsgericht

Nur allzu oft werden bei Verkehrsunfällen auch Menschen verletzt oder es war Alkohol im Spiel. Gerade bei Alkohol am Steuer ahnden die Strafverfolgungsbehörden unnachgiebig jeden Fehltritt, der mit dem zeitlich begrenzten, aber auch immer öfter unbegrenzten Verlust des Führerscheins einhergeht. Ist auch noch der Arbeitsplatz vom Erhalt des Führerscheins abhängig, kann ein solches Fehlverhalten in die persönliche Katastrophe führen.

Wir beraten Sie in jeder Phase eines Verkehrsstrafverfahrens mit der nötigen Umsicht, um eine eventuelle vom Gericht zu verhängende Strafe auf ein erträgliches Maß zu reduzieren oder bei Ihrer Unschuld einen Freispruch zu erwirken.

Aktualisiert ( Donnerstag, 01. Januar 2009 um 19:31 Uhr )
 

eMail an RA Näbig






JoomlaWatch Stats 1.2.9 by Matej Koval





Copyright © 2012 Rechtsanwaltskanzlei Roger Näbig - Palmzeile 8a, 14129 Berlin, Tel.: 030/80402514
eMail: naebig@naebig.de - Alle Rechte vorbehalten! Alle Angaben ohne Gewähr!