| Keine Hinterbliebenenversorgung für gleichgeschlechtliche Lebenspartner (VerwR) |
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VerwG Koblenz, 2 K 1190/07.KO
Der gleichgeschlechtliche Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Das Beamtenversorgungsgesetz, so die Richter, begünstige nur Witwen, Witwer und frühere bzw. geschiedene Ehepartner von Beamten. Lebenspartner seien von den Regelungen eben nicht erfasst. Diese Ungleichbehandlung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen das europäische Gemeinschaftsrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 19:21 Uhr ) |

