Rechtsanwaltskanzlei Näbig

Urteil des Monats: Ein Hund kann nicht Erbe werden (ZivR) Drucken E-Mail

Landgericht Bonn 4 T 363 / 09 

Obwohl der letzte Wille des Erblassers auch in unserem Rechtssystem "heilig" ist, ist nicht jede letztwillige Verfügung wirksam! Ein Hund kann nicht Alleinerbe eines kinderlosen alleinstehenden Erblassers werden, weil einem Tier die Erbfähigkeit fehlt, auch wenn ein Testament dies ausdrücklich so bestimmt.

Im konkreten Fall hatte der Erblasser seinen Hund als Alleinerben auch für den gesamten Immobilienbesitz eingesetzt. Seinem besten Freund wurde die testamentarische Auflage erteilt, den Hund zu hegen und zu pflegen sowie den Grundbesitz zu verwalten. Trotzdem hatte das Nachlassgericht dem Halbbruder des Verstorbenen einen Erbschein als Alleinerben erteilt und nicht dem besten Freund (oder gar dem Hund)!

Die nunmehr vom besten Freund des Erblassers angestrengte Klage vor dem Amtsgericht Euskirchen und zweitinstanzlich vor dem Landgericht Bonn blieb ohne Erfolg. Nach Auffassung des LG Bonn sei der Freund nur mit einer Pflegeverpflichtung für den Hund bedacht worden, aber nicht als Erbe. Die Argumentation des Freundes, er sei als neues "Herrchen" des Hundes und als Verwalter der Immobilien der eigentlich Bedachte im Testament gewesen, wies das Gericht als nicht stichhaltig zurück.

Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 10:00 Uhr )
 

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