| Urteil des Monats: Ein Hund kann nicht Erbe werden (ZivR) |
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Obwohl der letzte Wille des Erblassers auch in unserem Rechtssystem "heilig" ist, ist nicht jede letztwillige Verfügung wirksam! Ein Hund kann nicht Alleinerbe eines kinderlosen alleinstehenden Erblassers werden, weil einem Tier die Erbfähigkeit fehlt, auch wenn ein Testament dies ausdrücklich so bestimmt. Im konkreten Fall hatte der Erblasser seinen Hund als Alleinerben auch für den gesamten Immobilienbesitz eingesetzt. Seinem besten Freund wurde die testamentarische Auflage erteilt, den Hund zu hegen und zu pflegen sowie den Grundbesitz zu verwalten. Trotzdem hatte das Nachlassgericht dem Halbbruder des Verstorbenen einen Erbschein als Alleinerben erteilt und nicht dem besten Freund (oder gar dem Hund)! |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 10:00 Uhr ) |


Landgericht Bonn 4 T 363 / 09