| Urteil des Monats: Beschädigte Originallackierung (ZivilR) |
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Der BGH hatte darüber zu befinden, ob der Käufer eines gebrauchten PKW sofort vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die bei Abschluss des Vertrages vorhandene Originallackierung vor der Fahrzeugauslieferung beschädigt wird. Das Oberlandesgericht hatte der Klage des Käufers auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Anzahlung in zweiter Instanz stattgegeben und sein sofortiges Rücktrittsrecht bejaht. Der BGH hob nunmehr dieses Urteil auf mit der Begründung, dass die Beschädigung der Originallackierung nicht zur Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt, sondern nur einen Mangel des PKW darstellt. Dieser Mangel kann aber behoben werden, wenn das Fahrzeug durch eine fachgerechte Neulackierung des Verkäufers in einen vertragsgemäßen Zustand versetzt wird. |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 10:01 Uhr ) |


Bundesgerichtshof, VIII ZR 191/07