| Kreditkartenbeleg mit blanko Unterschrift (ZivilR) |
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Die Unterzeichnung eines Kreditkartenbelegs ist endgültig. Ist die Unterschrift einmal geleistet, gar noch blanko, hilft auch kein Widerspruch! In dem der Entscheidung des OLG München zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber im Ausland Motorräder angemietet und als Kaution einen Kreditkartenbeleg blanko unterschrieben. Die Motorräder wurden gestohlen, woraufhin die Verleihfirma nunmehr eine Summe von DM 11.500,00 auf den Blankobeleg eintrug. Zu Recht fand nunmehr das OLG, denn die Unterschrift unter einen Kreditkartenbeleg sei eine unwiderrufliche Anweisung an die Bank, da mit der Unterschrift im Kreditkartengeschäft eine endgültige Verfügung über den Betrag erfolgt sei. |
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| Aktualisiert ( Mittwoch, 10. September 2008 um 10:36 Uhr ) |


Oberlandesgericht München, 5 U 6738/98