Rechtsanwaltskanzlei Näbig

Kreditkartenbeleg mit blanko Unterschrift (ZivilR) Drucken E-Mail

 

Oberlandesgericht München, 5 U 6738/98

Die Unterzeichnung eines Kreditkartenbelegs ist endgültig. Ist die Unterschrift einmal geleistet, gar noch blanko, hilft auch kein Widerspruch!

In dem der Entscheidung des OLG München zugrunde liegenden Fall hatte ein Urlauber im Ausland Motorräder angemietet und als Kaution einen  Kreditkartenbeleg blanko unterschrieben. Die Motorräder wurden gestohlen, woraufhin die Verleihfirma nunmehr eine Summe von DM 11.500,00 auf den Blankobeleg eintrug.
Trotz Widerspruchs des Urlaubers überwies die Kreditkartenfirma den Betrag, obwohl das Limit auf seinem Bankkonto um DM 2.000,-- überschritten wurde.

Zu Recht fand nunmehr das OLG, denn die Unterschrift unter einen Kreditkartenbeleg sei eine unwiderrufliche Anweisung an die Bank, da mit der Unterschrift im Kreditkartengeschäft eine endgültige Verfügung über den Betrag erfolgt sei.

Aktualisiert ( Mittwoch, 10. September 2008 um 10:36 Uhr )
 

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