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Anwälte werder immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass die Mandantschaft bei hohen oder höheren Streitwerten eine Klageerhebung aus Kostengründen scheut, zumal die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur für einen begrenzten Bereich von Rechtsstreitigkeiten die Kostendeckung übernimmt. Gerade bei kostenträchtigen Auseinandersetzungen im Erbrecht oder z.B. bei Schadensersatzklagen im Baurecht übernimmt der Kläger daher das volle Kostenrisiko. Sollten Die dennoch klagebereit sein, ohne das Kostenrisiko übernehmen zu wollen, dann gibt es die Möglichkeit, über unsere Kanzlei einen Prozessfinanzierer einzuschalten.
Zu Ihrer Information haben wir die wichtigsten Prozessfinanzierer herausgesucht und deren Bedingungen in einer Übersicht zusammengestellt.
Ein Prozessfinanzierer übernimmt für den Mandanten das vollständige Kostenrisiko, also auch die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite, die Gerichts- sowie die Gutachterkosten, auch wenn der Prozess wider Erwarten verloren geht. Wird der Prozess vom Mandanten gewonnen, dann erhält der Prozessfinanzierer abhängig nach Verfahrensstand eine Erfolgsbeteiligung, die je nach Unternehmen unterschiedlich ausfällt.
Der den Mandanten in dem Rechtsstreit betreuende Anwalt muss vor einer Zusage des Prozessfinanzierers sämtliche streitgegenständlichen Unterlagen einreichen und sich zu den Erfolgssichten äußern bzw. den Entwurf seiner Klageschrift einreichen.
Die wichtigsten Prozessfinanzierer im Überblick, sortiert nach: a) Name (mit Link zur Internetseite) b) nur bestimmte Rechtsgebiete? c) Abhängig vom Streitwert? d) Anteil im Erfolgsfall
Allianz ProzessFinanz GmbH nein mind. 100.000 € 20 % von vorprozessualen Zahlungen, 30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen darüber
D.A.S. Prozessfinanzierung AG nein mind. 50.000 € 30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen darüber
Roland Prozessfinanz AG nein mind. 50.000 € (im europäischen Ausland mind. 250.000 €) in der Regel 20-30 % vom Erlös
Aurelio Prozessfinanzierung AG & Co. KG nein mind. 500.000 € 30 % vom ausgeurteilten Betrag
Foris AG nein mind. 50.000 € Erfolgsbeteiligung ab 10 %, abhängig vom Einzelfall
Juratec AG keine Angaben nein 25 % vom Erlös
Preußische Prozessfinanzierung GmbH nein keine Angaben 20-30 % vom Erlös
ProzessGarant AG zivilrechtliche Ansprüche mind. 25.000 € Verhandlungsbasis, in der Regel 30-37 %; 30 % von Beträgen ab 100.000 €
SLB Verwaltungsgesell-schaft mbH keine Angaben mind. 19.000 € 25 % von Beträgen bis 500.000 €, 15 % von Beträgen darüber (bei vorgerichtlicher Einigung Ermäßigung der Erfolgsbeteiligung um 10 %) |