Rechtsanwaltskanzlei Näbig

Kostenübernahme durch Prozessfinanzierer Drucken E-Mail

Anwälte werder immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass die Mandantschaft bei hohen oder höheren Streitwerten eine Klageerhebung aus Kostengründen scheut, zumal die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur für einen begrenzten Bereich von Rechtsstreitigkeiten die Kostendeckung übernimmt. Gerade bei kostenträchtigen Auseinandersetzungen im Erbrecht oder z.B. bei Schadensersatzklagen im Baurecht übernimmt der Kläger daher das volle Kostenrisiko. Sollten Die dennoch klagebereit sein, ohne das Kostenrisiko übernehmen zu wollen, dann gibt es die Möglichkeit, über unsere Kanzlei einen Prozessfinanzierer einzuschalten.


Zu Ihrer Information haben wir die wichtigsten Prozessfinanzierer herausgesucht und deren Bedingungen in einer Übersicht zusammengestellt.

Ein Prozessfinanzierer übernimmt für den Mandanten das vollständige Kostenrisiko, also auch die eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite, die Gerichts- sowie die Gutachterkosten, auch wenn der Prozess wider Erwarten verloren geht. Wird der Prozess vom Mandanten gewonnen, dann erhält der Prozessfinanzierer abhängig nach Verfahrensstand eine Erfolgsbeteiligung, die je nach Unternehmen unterschiedlich ausfällt.

Der den Mandanten in dem Rechtsstreit betreuende Anwalt muss vor einer Zusage des Prozessfinanzierers sämtliche streitgegenständlichen Unterlagen einreichen und sich zu den Erfolgssichten äußern bzw. den Entwurf seiner Klageschrift einreichen.

Die wichtigsten Prozessfinanzierer im Überblick, sortiert nach:
a) Name (mit Link zur Internetseite) 
b) nur bestimmte Rechtsgebiete?
c) Abhängig vom Streitwert?
d) Anteil im Erfolgsfall


Allianz ProzessFinanz GmbH 
nein
mind. 100.000 €
20 % von vorprozessualen Zahlungen, 30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen darüber


D.A.S. Prozessfinanzierung AG

nein
mind. 50.000 €
30 % von Beträgen bis 500.000 €, 20 % von Beträgen darüber


Roland Prozessfinanz AG

nein
mind. 50.000 € (im europäischen Ausland mind. 250.000 €)
in der Regel 20-30 % vom Erlös


Aurelio Prozessfinanzierung AG & Co. KG

nein
mind. 500.000 €
30 % vom ausgeurteilten Betrag


Foris AG

nein
mind. 50.000 €
Erfolgsbeteiligung ab 10 %, abhängig vom Einzelfall


Juratec AG

keine Angaben
nein
25 % vom Erlös


Preußische Prozessfinanzierung GmbH

nein
keine Angaben
20-30 % vom Erlös


ProzessGarant AG

zivilrechtliche Ansprüche
mind. 25.000 €
Verhandlungsbasis, in der Regel 30-37 %; 30 % von Beträgen ab 100.000 €


SLB Verwaltungsgesell-schaft mbH

keine Angaben
mind. 19.000 €
25 % von Beträgen bis 500.000 €, 15 % von Beträgen darüber (bei vorgerichtlicher Einigung Ermäßigung der Erfolgsbeteiligung um 10 %)

 

Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 20:07 Uhr )
 

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