| Kündigung im ArbR - Frage&Antwort |
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Auch wenn man glaubt, einen sicheren Job zu haben, so kann die Kündigung jeden treffen. Aber welche Rechte hat man als Arbeitnehmer?
Wie sollte der Arbeitnehmer auf eine Kündigung reagieren?Ruhe bewahren! Lassen Sie sich vor allem nicht zu einer unbedachten Äußerung hinreißen und unterschreiben Sie auch keine Erklärungen, wie etwa einen Aufhebungsvertrag o.ä. Welche Kündigungsgründe gibt es eigentlich?Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen
Die einzelnen rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung nach diesen Gruppen unterscheiden sich stark und sollten in einem persönlichen Gespräch mit dem Anwalt geklärt werden. Zurück zum Anfang Kann wegen schlechter Leistung gekündigt werden?Innerhalb der Probezeit ist dies ohne weiteres möglich, danach lässt es sich nur noch schwer durchsetzen. Wer allerdings ständig Fehler macht und deshalb abgemahnt wird, muss irgendwann auch mit einer Kündigung rechnen. Wer nur nicht die erwarteten Umsätze bringt oder unkreativ ist, kann sich erfolgreich gegen eine Kündigung wehren. Allerdings kündigen viele Arbeitgeber trotzdem, um anschließend in der Kündigungsschutzklage eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes anzubieten. Zurück zum Anfang Ist eine fristlose Kündigung wegen fehlerhafter Reisekostenabrechnungen zulässig?Dies ist ein allseits beliebter Ansatzpunkt für Kündigungen, da den Arbeitnehmern des öfteren Fehler unterlaufen. Wenn aber nur einmal wegen eines Rechenfehlers zu viel Kilometergeld oder Essensspesen verlangt wurde, dann rechtfertigt dies keine Kündigung. Der Arbeitnehmer muss zunächst abgemahnt werden. Zurück zum Anfang Muss der Arbeitgeber die persönlichen Verhältnisse bei der Kündigung berücksichtigen?Bei betriebsbedingten Kündigungen muss im Wege der sogenannten Sozialauswahl der Arbeitgeber zunächst Gruppen vergleichbarer Arbeitnehmer bilden. Innerhalb dieser Gruppen darf dann nur dem am wenigsten Schutzbedürftigen gekündigt werden. Hierbei spielen das Alter, der Familienstand, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und eventuelle Unterhaltspflichten eine entscheidende Rolle. Ein unverheirateter, 25-jährige Mitarbeiter ohne Kinder, der erst seit einem Jahr im Betrieb tätig ist, ist danach weniger schutzbedürftig als der 45-jährige alleinverdienende Familienvater von zwei Kindern mit langer Betriebszugehörigkeit. Diese Auswahlkriterien gelten allerdings nur für Unternehmen und Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeitern. Teilzeitkräfte zählen hierbei zur Hälfte, wenn Sie weniger als 20 Wochenstunden beschäftigt sind. Bei 21-30 Wochenstunden zählen Sie zu drei Vierteln. Zurück zum Anfang Haben neue Mitarbeiter die gleichen Rechte wie langjährige Mitarbeiter?Der gesetzliche Kündigungsschutz entsteht erst, wenn der Mitarbeiter mehr als ein halbes Jahr im Betrieb beschäftigt ist, auch wenn keine Probezeit vereinbart wurde. Bei einer Kündigung innerhalb von sechs Monaten braucht der Arbeitgeber folglich keine Sozialauswahl zu treffen. Zurück zum Anfang Kann ein Unternehmen eine ganze Abteilung schließen und alle dortigen Mitarbeiter entlassen?Diese Möglichkeit steht jedem Unternehmen offen. Wenn vergleichbare Arbeitsplätze in anderen Bereichen nicht zur Verfügung stehen, dann ist die betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter rechtens. Zurück zum AnfangBesteht immer ein Anspruch auf Abfindung und wie hoch fällt dieser in der Regel aus?Eine Abfindung erhält nur derjenige, dem zu Unrecht gekündigt wurde und dessen Wiedereinstellung, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Frage kommt. Vor den Arbeitsgerichten hat sich als Regel ein halbes Monatsgehalt für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit im Laufe der Zeit herausgebildet. Zurück zum Anfang
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 22. Juli 2010 um 10:47 Uhr ) |

