Rechtsanwaltskanzlei Näbig

Mietminderungsliste Drucken E-Mail

Diese Liste soll an beispielhaften Urteilen unserer Mandantschaft (Vermietern, Haus- und WEG-Verwaltern sowie Mietern) aufzeigen, in welcher Höhe die Miete in bestimmten Fällen reduziert werden kann. Es handelt sich um Einzelfälle, die von anderen Gerichten nicht übernommen werden müssen und daher nicht rechtsverbindlich sind, sondern lediglich einen Anhaltspunkt darstellen.

Grundsätzliche Fragen zum Minderungsrecht werden hier beantwortet:

  1. Wann darf die Miete gekürzt werden?
    Grundsätzlich immer dann, wenn Mängel vorliegen und bei Lärm.
  2. Ändert sich an dem Minderungsrecht etwas, wenn der Vermieter keine Schuld an dem Mangel hat?
    Nein, das spielt überhaupt keine Rolle. Entscheidend ist der Umstand, dass die gemietete Wohnung nicht in dem vertraglich zugesicherten Zustand ist und dadurch der Wohnwert für den Mieter beeinträchtigt wird.
  3. Muss der Mieter beweisen, dass der Mangel auch tatsächlich vorliegt?
    Da sich der Mieter auf den Mangel beruft, um die Miete gegenüber dem Vermieter zu mindern, muss er - vor allem im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung - das Vorliegen des konkreten Mangels beweisen und auch gegebenenfalls Stellung zu dem Vorwurf nehmen, dass nicht er, ein Familienmitglied oder ein Besucher für den Mangel verantwortlich ist.
  4. Muss der Mangel und die Minderung schriftlich mitgeteilt werden?
    Nein, es genügt jede Art der Information, auch fernmündlich. Aber zu Beweiszwecken ist es immer besser, dies schriftlich zu tun, denn dem Vermieter steht vor der Minderung ein Abhilferecht zu. Wird dieses durch die fehlende Information vereitelt, verliert der Mieter sein Minderungsrecht!
  5. Wie lange darf die Miete gemindert werden?
    Unbegrenzt, bis der Mangel abgestellt ist!
  6. Wann ist eine Mietminderung ausgeschlossen?
    Wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrages dem Mieter bekannt war oder der Mieter, ein Mitbewohner oder Besucher den Mangel selbst verursacht hat oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung vorliegt (siehe hierzu die 0% Fälle!)

 

100%

  • Totalausfall der Elektrik (Licht, Warmwasser, Herd) wegen eines Kabelbrandes (AG Neukölln, 15 C 23/87)
  • Mitgemietete Küche war bei Einzug nicht vorhanden (LG Itzehoe, 1 S 397/96)
  • Totaler Heizungausfall während der Wintermonate (LG Hamburg 7 O 80/74)
  • Hochwasser, das zur Unbewohnbarkeit führt (LG Itzehoe, I S 397/96
  • In der Wohnung halten sich zwei weitere, fremde Personen auf (LG Berlin, GE 1993, 479
  • Umfangreiche Bauarbeiten: Dachgeschossausbau, Heizungsinstallation, Erneuerung der Wasserinstallation, Fassadenarbeiten, Arbeiten in der Mietwohnung selbst wie Wände, Decken und Böden aufstemmen (AG Charlottenburg, MM 96, 455)


80%

  • Umfangreiche Bauarbeiten durch Dachgeschoßausbau mit erheblicher Lärm- und Schmutzbelästigungen (LG Hamburg, 307 S 135/95)
  • Die einzige Toilette in der Wohnung ist nicht nutzbar (LG Berlin, MM 10/83)
  • Überschwemmung der Mieträume mit Durchfeuchtung, Verschlammung und Geruchsbelästigung (AG Friedberg, WuM 1984, 198)


75%

  • Ausfall der Heizung in den Wintermonaten (ZMR 1992, 302)
  • Schimmelbefall in allen Zimmern einer neu gebauten Wohnung bei Erstbezug (LG Köln, 9 S 25/00)


60%

  • Umfangreiche Bauarbeiten am Wohnhaus (AG Hamburg, WuM 87, 272)


50%

  • Gesundheitsgefährdung durch asbesthaltige Nachtspeicheröfen (LG Dortmund, 11 S 197/93, WuM 96,141)
  • Erheblicher Lärm durch Gaststätte (AG Schöneberg, 2 C 6/94)
  • teilweiser Ausfall der Heizung in den Wintermonaten (LG Kassel, WuM1987, 271)
  • Feuchtigkeit wegen Undichdigkeit aller Fenster (AG Leverkusen, WuM 81, U9)
  • längerer Ausfall der Heizung in den Wintermonaten (LG Berlin, GE 1991, 351)
  • Toilette und Küche unbenutzbar (LG Berlin, MM 10/83)
  • umfangreiche Bau- und Sanierungsarbeiten im Umfeld (AG Weißwasser, WM 1994, 601)
  • Gaststättenlärm im Umfeld bis in die Morgenstunden (AG Schöneberg, MM 95,28)
  • Räume können wegen feuchter Wände nicht einwandfrei genutzt werden (LG Berlin, GE 1991, 573)
  • Formaldehyd in einer gesundheitsgefährdenen Konzentration (LG München, WM 1991, 584) 


35%

  • Unerträgliche Gerüche aus der Nachbarwohnung durch unsachgemäße Tierhaltung (AG Köln 201 C 457/87)
  • Nachbar verursacht erheblichen Lärm (AG Chemnitz, WuM 1994, 68)


20%

  • Erhebliche Lärmbelästigungen durch andere Mitbewohner im gleichen Haus (AG Chemnitz, 4 C 1080/93)
  • Silberfische in der Wohnung (AG Lahnstein, 2 C 675/87)
  • Schimmelpilze in fast allen Zimmern (LG Osnabrück, 11 S 277/88)
  • Undichtigkeit aller Fenster (LG Hannover, ZMR 1979, 47)
  • Starke Zugluft im Haus durch undichte Fenster und Türen (LG Kassel, WuM 88, 108)
  • Lärm und Gerüche aus einem Imbiss (AG Braunschweig, WuM 81, U16)
  • Häufiges und ruhestörendes Feiern der anderen Mieter (LG Dortmund, DWW 1988, 283)
  • Ausfall der Heizung im Oktober (AG Spandau, 3 C 209/81)
  • Badewanne unbenutzbar (AG Goslar, WuM 1974, 53)
  • Lärmbelästigung durch Waschsalon im Haus (AG Köln, WM 1983, 126)
  • empfindliche Feuchtigkeit in der Wohnung (AG Köln, WuM 1974, 241)
  • Temperatur in den Mieträumen an Winterabenden unter 20°C (AG Bad Segeberg, WM 1977, 227)
  • Abwasser der oberen Wohnung läuft in die darunter liegenden Wohnräume (AG Neukölln, 8 C 473/81)


15%

  • Größere Terrasse durch Bauarbeiten unbenutzbar (AG Eschweiler 5 C 114/94)
  • Umfangreiche Fassadenarbeiten mit Gerüst, abgehängten Fenster, die wiederum die Wohnung verdunkeln und ein Lüften unmöglich machen (AG Hamburg, 38 C 483/95)
  • Wohnungstür fehlt (LG Düsseldorf, WM 1973, 187)
  • starker Befall der Wohnung mit Silberfischchen (AG Tiergarten, MM 1990, 233)
  • Balkon unbenutzbar wegen herumstreuender Katzen (AG Bonn, NJW 1986, 1114)
  • Schlechte Leistung der Heizung (AG Köln, WuM 75, 69)
  • durch einen Lüftungsschacht eines angrenzenden Gewerbebetriebes gelangen Gerüche in das Bad (AG Köln, WuM 1990, 338)


10%

  • Laute und deutliche Knackgeräusche in der Zentralheizung (LG Hannover, 9 S 211/93)
  • erhebliche Lärmbelästigung durch Flugzeuge (LG Kiel, WM 1979, 128)
  • nicht nutzbarer Keller (AG Köln, WuM 81, U19)
  • hellhörige Mieträume (AG Lüdinghausen, WM 1980, 52)
  • nicht verschließbare Fenster (AG Bergisch Gladbach, WM 1980, 17)
  • feuchte Mietwohnung, (KG Erfurt, RAnB 1992, 9)
  • rostiges Wasser verursacht durch mangelhafte Hauswasserleitung (AG Dortmund, WM 1990, 425)
  • undichte Fenster und Türen (AG München, 25 C 9566/84)
  • schlechter Fernsehempfang (AG Schöneberg GE 88, 361)
  • der Nitratgehalt des Wassers liegt oberhalb der Norm (NJW RR 1987, 971)
  • Ausfall des Aufzuges, Wohnung im 4. OG (AG Charlottenburg, GE 1990, 423)
  • Entzug der Nutzungsmöglichkeit eines Wasch- und Trockenraumes (AG Brühl 2 C 38/73)
  • der mietvertraglich gewährte PKW-Stellplatz kann nicht genutzt werden (AG Köln, 213 C 295/86)
  • monatelanger Ungezieferbefall (Mäuse und Kakerlaken) in der Wohnung (AG Rendsburg, WuM 89, 284)
  • die Wohnung ist unzureichend gegen Schall isoliert (AG Köln, 220 C 215/99)
  • teilweiser Ausfall der Warmwasserversorgung (AG Münster, WuM 81 U 22)
  • Sperrung eines jahrelang gewährten Abkürzungsweges durch den Vermieter (AG Münster, WuM 82, 170)

5%
  • undichtes Dach (AG Nidda, WM 1982, 170)
  • defekter Küchenherd (LG Berlin, GE1981, 673)
  • keine Sandkiste auf dem Kinderspielplatz (LG Freiburg, ZMR 1976, 210)
  • Feuchtigkeit im Kellerraum (AG Düren, WuM 1983, 30)
  • Ausfall der hauseigenen Waschmaschine (AG Köln, WM 1974, 146)
  • defekte Türöffnungs- und Gegensprechanlage (LG Berlin, GE 1992, 159)
  • gelegentlicher Fäkalienrückfluss in der Toilette (AG Schöneberg, GE 1991, 527)
  • verminderter Lichteinfall und keine Belüftungsmöglichkeit durch Einrüstung (LG Berlin. MM 94, 396)
  • offener Kamin kann in der Heizungsperiode nicht genutzt werden (LG Karlsruhe, WuM 87, 382)
  • verwahrloster Treppenaufgang, Eingangsbereich, Flur und Fahrstuhl (AG Kiel, WuM 1991, 343)
  • Wohnungstür nicht verschließbar (AG Köln, WM 1978, 126)
  • fehlende Klingel bei einer Neubauwohnung (AG Potsadam, WuM 96, 760)
  • Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Kellerraumes (AG Hannover, 548 C 10867/85)


0%

  • Vereinzelt wenige Ameisen in der Wohnung (AG Köln, WuM 96, 141)

 

Aktualisiert ( Samstag, 27. Dezember 2008 um 13:18 Uhr )
 

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