| Pflichtinformation gem. § 5 TMG |
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Rechtsanwalt Roger Näbig ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9 in 10179 Berlin und wurde durch den Präsidenten des Landgerichts Berlin 1993 zur Anwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Alle zugelassenen Rechtsanwälte unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, das zu Ihrer Information u.a. auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) bereitgehalten wird. Hierunter fallen vor allem:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Herr Rechtsanwalt Roger Näbig unterhält eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei der AXA Versicherungs AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln unter der Versicherungsnummer 10261001304-7I. Sollten Sie noch Fragen zu den in § 5 TMG aufgestellten "Allgemeinen Informationspflichten" haben, dann können sie sich hier infomieren stehen wir Ihnen telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. l jederzeit gern zur Verfügung. Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft gemäß § 191f BRAO bei der Bundesrechtsanwaltskammer. |
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| Aktualisiert ( Donnerstag, 29. Dezember 2011 um 21:25 Uhr ) |

