Rechtsanwaltskanzlei Näbig

Lehman Insolvenz - Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche Drucken E-Mail

Nach der Insolvenz der amerikanischen Investmentbank sitzen Tausende von deutschen Anlegern auf wertlosen Zertifikaten und Anleihen von oder bezogen auf Lehman Brothers. Für diese Anleger stellt sich die Frage, ob sie eventuell Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Berater bzw. Banken wegen dieser wohl einmaligen Pleite eines amerikanischen Finanzinstituts geltend machen können.

Sollten Sie als Anleger noch in den letzten Wochen oder Monaten vor dem 15.9.2008 Zertifikate oder struktuierte Anleihen der Commerzbank (sog. Colibri-Anleihen), der DZ-Bank (sog. Cobold-Anleihen) oder der Dresdner Bank (Lehman Zertifikate) als sichere Geldanlage empfohlen bekommen haben, ohne dass der Vermittler/Berater auf die dabei bestehenden Risiken eines (Total)Verlustes hingewiesen hat, dann sollten wir gemeinsam prüfen, ob Ihnen Schadensersatzansprüche aus einer Fehl- bzw. Falschberatung zustehen könnten. Das gleiche gilt, wenn Sie direkt von Ihrer Hausbank oder deren Kundenberatern Anleihen von Lehman Brothers empfohlen bekommen haben und nicht auf das Ausfallrisiko hingewiesen wurden bzw. die Zusicherung gegeben wurde, ein ausfallsicheres Investment zu tätigen. 
Die Kosten für diese sogenannte Erstberatung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Deckungsanfrage wird von unserem Büro selbstverständlich für Sie zuvor durchgeführt. Sie müssen also Ihrem "schlechten Geld kein gutes hinter her werfen".
Rechtsanwalt Roger Näbig war während seiner mehrjährigen Ausbildung auch in der Rechtsabteilung der Dresdner Bank in Berlin beschäftigt. Er hat dort bereits 1991 seine ersten Fälle im Kapitalmarktrecht bearbeitet und dadurch frühzeitig einen profunden Einblick in diese wirtschaftsrechtliche Materie erhalten. In den Folgejahren hat die Kanzlei verschiedene gerichtliche und außergerichtliche Verfahren aus dem Bereich der Fehl- und Falschlberatung von Banken, Versicherern und deren Anlageberatern für verschiedene Mandanten übenommen.

Aktualisiert ( Donnerstag, 01. Januar 2009 um 12:44 Uhr )
 

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