|
Die Kanzlei wurde 1993 von Herrn Rechtsanwalt Roger Näbig gegründet, der parallel hierzu über zwei Jahre bei den Rechtsanwälten und Notaren Dr. Giese und Mostertz seine ersten Berufserfahrungen sammeln konnte. Der anwaltliche Schwerpunkt unserer bundesweit, vornehmlich in Berlin, Brandenburg und Norddeutschland tätigenden Kanzlei, bildet das Zivil- als auch ausgewählte Bereiche des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Aufgrund der wachsenden Anforderungen unserer Mandantschaft an eine umfassendere Betreuung und Beratung wurde die Kanzlei stetig ausgebaut, technisch modernisiert und personell vergrößert. Zur Zeit (Stand Mai 2009) arbeiten noch zwei weitere freiberuflich tätige Rechtsanwälte in der Kanzlei, die von zwei Büroangestellten unterstützt werden.
Der Ansatz unserer Beratungstätigkeit basiert auf dem Prinzip des immer gleichen Ansprechpartners. Bei uns werden Sie nicht, wie in mittleren und großen Kanzleien üblich, von "Pontius zu Pilatus" geschickt. Alle Rechtsanwälte arbeiten gemeinsam und interdisziplinär an den Rechtsproblemen, für den Mandanten ist aber immer nur ein Anwalt der alleinige Ansprechpartner. Unser Anspruch geht dahin, immer eine individuelle und persönliche Betreuung zu gewährleisten und nicht durch schiere Größe zu beeindrucken.
Unser Mandantenstamm setzt sich zu 60% aus kleineren und mittleren Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern und zu 40% aus Privatpersonen zusammen. In den letzten Jahren haben sich das Mietrecht mit dem WEG, das Erbrecht, das Familienrecht, das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Arbeitsrecht als Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit unserer Kanzlei herauskristallisiert. |
|
Aktualisiert ( Freitag, 05. Juni 2009 um 06:58 Uhr )
|