Eine Radfahrerin wurde von der Polizei kontrolliert und dabei deutlicher Atemalkohol bemerkt. Eine Blutprobe ergab eine BAK von 1,6 o/oo, allerdings zeigte die Frau keine Ausfallerscheinungen! Daraufhin entzog ihr die Straßenverkehrsbehörde wegen des Verdachts einer Alkoholerkrankung die Fahrerlaubnis.